Bonn – Stadt bildet zum 1. Januar 2017 „Task Force Zweckentfremdung“

suedwest-news-aktuell-deutschland-bonnBonn (NRW) – Zum 1. Januar 2017 richtet die Bundesstadt Bonn eine „Task Force Zweckentfremdung“ ein. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Fachdienststellen der Stadtverwaltung werden beim Amt für Soziales und Wohnen zusammengezogen, um gezielt gegen die Zweckentfremdung von Privatwohnungen durch Kurzzeitvermietungen vorzugehen.

Diese „Task Force“ wird zunächst für drei Monate gebildet. Aufgrund des aktuellen Aufgabenschwerpunktes wird sie im Erdgeschoss des Rathauses Bad Godesberg untergebracht. „Wir wollen mit der Bildung dieser Einheit schnell handlungsfähig sein. Nach den drei Monaten wird die Stadtverwaltung die gemachten Erfahrungen auswerten und evaluieren, in welcher Form es gegen die Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietungen weitergehen wird und was wir gegebenenfalls ändern müssen“, erläutert der zuständige Sozialdezernent Rüdiger Wagner.

Intensive Recherchen notwendig

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung beim Amt für Soziales und Wohnen zusammenzuziehen, ist aus Sicht der Stadtverwaltung aufgrund der bisherigen Erfahrungen seit Einführung der Zweckentfremdungssatzung im Herbst 2014 sinnvoll. Denn die Überprüfung einer möglichen Zweckentfremdung durch gewerbliche Kurzzeitvermietung in Privatunterkünften ist in den meisten Fällen mit intensiven Recherchen und einem hohen Zeitaufwand verbunden.

In der Regel sind bei den Überprüfungen verschiedene Rechtsgrundlagen wie Gewerbeordnung, Bauordnung und Wohnungsaufsicht betroffen, sodass die Kontrollen zwar in der Praxis auf der Grundlage der Zweckentfremdungssatzung im Amt für Soziales und Wohnen beginnen, oftmals aber weitergehende Prüfungen innerhalb der Verwaltung erforderlich sind. „Mit der Task Force arbeiten die zuständigen Dienststellen von Beginn an eng zusammen“, so Wagner weiter.

558 mögliche Fälle seit 2013 überprüft

Seit 2013 wurden 558 Fälle eines möglichen Verstoßes gegen die Zweckentfremdungssatzung angezeigt. Davon entfielen auf die klassische Zweckentfremdung wie Abriss, Leerstand oder Nutzungsänderung 320 Fälle. Im Bereich der Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietung wurden 238 mögliche Zweckentfremdungen gemeldet.

In rund 300 dieser insgesamt 558 Fälle wurde zwar eine Zweckentfremdung festgestellt, jedoch konnten diese entweder befristet, wegen der Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder wegen Vorliegen öffentlicher Belange genehmigt werden. Bisher hat die Stadt kein Bußgeld verhängt, da in Gesprächen eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Mehr Personal wird bereitgestellt

Bisher gab es im Bereich der Zweckentfremdung 1,75 Stellen. Dieser Personalbedarf ist zwar grundsätzlich ausreichend, um die klassische Zweckentfremdung durch Abriss, Leerstand oder eine Nutzungsänderung umzusetzen. Da aber zusätzlich die Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietungen geprüft werden muss, wird die Zahl der Stellen auf 4,75 erhöht. Die drei zusätzlichen Stellen wird die Stadtverwaltung im Jahr 2017 besetzen.

Der Aspekt des Medizintourismus

Die Zweckentfremdung wird oft in einem Atemzug mit dem Medizintourismus genannt, der mit einer Reihe positiver Effekte für die lokale Wirtschaft verbunden ist.

Durch diese Gästegruppe werden u.a. in den Bereichen Einzelhandel, Touristik, Gastronomie, Beherbergung, Transport und Verkehr zusätzliche Einnahmen generiert. Gäste aus den arabischen Golfstaaten tätigen beispielsweise weit überdurchschnittliche Ausgaben im Einzelhandel, die 2014 im Schnitt bei rund 307 Euro pro Einkauf lagen. Im Vergleich hierzu lagen 2010 die durchschnittlichen Tagesausgaben internationaler Gäste für sonstige Einkäufe und Shopping bei rund 41,40 Eur pro Kopf, bei nationalen Besuchern waren es 33,50 Euro. (Quellen: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V., Marktinformation Incoming-Tourismus Deutschland 2016/2017, S. 18; IHK Bonn/Rhein-Sieg, IHK Branchenreport Tourismus & Hotellerie Bonn/Rhein-Sieg, S. 38)

Um aber das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger gerade in Bad Godesberg und der Medizintouristen zu verbessern, ist es wichtig, mögliche Nutzer zweckentfremdeter Wohnungen in reguläre Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Boarding-Häuser zu bringen. Daher sind Informationsangebote für Medizintouristen im Internet geschaffen worden: Zum einen auf den Internetseiten der Stadt Bonn (www.bonn.de) und zum anderen auf den Internetseiten der Tourismus & Congress GmbH (www.bonn-region.de) sind derzeit u.a. Links zu Unterkünften und Buchungsmöglichkeiten zu finden. Die Übersetzung in die arabische und russische Sprache sowie die Erweiterung um zusätzliche touristische und kulturelle Informationsangebote ist für 2017 vorgesehen.

Voraussichtlich Anfang 2017 wird es einen mehrsprachigen Informationsflyer für Medizintouristen geben: Er wird Informationen, Hinweise und Tipps zur Reisevorbereitung enthalten, auf die Möglichkeiten zur Suche und Buchung regulärer Unterkunftsmöglichkeiten in Bonn hinweisen und das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ansprechen. Der Flyer wird in vier Sprachen erscheinen und soll über die medizinischen Dienstleister, die Botschaftsaußenstellen und Konsulate sowie weitere Akteure in Print und digitaler Form Verbreitung finden.

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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn