Bonn – VHS-Vortrag: Erst in der Auseinandersetzung mit dem letzten Willen eines geliebten Menschen beschäftigten sich die meisten mit dem Erbrecht.
Einblick in „Praktische Fälle des deutschen Erbrechts“ gibt Rechtsanwalt Michael Beschorner am Mittwoch, 15. Mai 2019, um 18 Uhr im gleichnamigen VHS-Vortrag. Veranstaltungsort ist das Zweigstelle Bad Godesberg der VHS Bonn, Am Michaelshof 2.
Dozent Michael Beschorner stellt im Vortrag einschlägige Fälle des deutschen Erbrechts vor, die sich mit wiederkehrenden Problemen befassen. Beschorner erklärt zudem Fachbegriffe wie „Berliner Testament“ und „Gattungsvermächtnis“. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen zum Kurs 1954 gibt es unter www.vhs-bonn.de.
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Stadt Bonn
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