Hessen – Landesblindengeldgesetz – Gerhard Merz (SPD): Verdopplung des Blindengelds für Taubblinde hätte Probleme lindern können – Entfristung wurde ebenfalls abgelehnt

Mittelrhein-Tageblatt - Politik-Aktuell - SPD in Hessen -Hessen / Wiesbaden – Landesblindengeldgesetz: Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Gerhard Merz hat sich enttäuscht gezeigt über die Ablehnung der Erhöhung des Blindengelds für Taubblinde durch CDU und Grüne. Merz sagte am Mittwoch in der Plenardebatte in Wiesbaden: „Es ist sehr traurig, dass die Regierungsparteien heute zum dritten Mal den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Landesblindengeldgesetz abgelehnt haben. Bedauerlicherweise hatten auch die guten Argumente der Betroffenenverbände in der Anhörung keinen Einfluss auf die Entscheidung von CDU und Grünen“.

Im Gesetzentwurf ging es der SPD vor allem um eine deutliche Verbesserung der Unterstützung für taubblinde Menschen in Hessen. „Taubblindheit ist eine Behinderung, die mehr ist als die Summe von Blindheit und Taubheit ist. Durch die Behinderung beider Sinnesorgane sind die betroffenen Menschen in ihrem Alltag deutlich stärker eingeschränkt, als dies für Blinde oder Hörbehinderte gilt“, so der SPD-Fachsprecher. „Das führt zu einer äußerst schwierigen Lebenssituation taubblinder Menschen und ihrer Angehörigen.

Die meisten von ihnen sind fest an ihre Wohnung gebunden. Nur durch Assistenz, die natürlich Geld kostet, kann den Betroffenen geholfen werden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Durch die Verdopplung des Blindengeldes, die in unserem Gesetzentwurf vorgesehen war, hatten wir gehofft, dies ein Stück weit lindern zu können“. Dass damit nicht alle Probleme gelöst seien, sei ihm bewusst, sagte Merz. Deshalb werde die SPD einen Haushaltsantrag einbringen, der die Verbesserung bei der Ausbildung von Taubblindenassistenz zum Ziel habe.

Auch ein Änderungsantrag der SPD, die Befristung des Ende 2019 auslaufenden Landesblindengeldgesetzes aufzuheben, fand im Hessischen Landtag keine Mehrheit. „Damit sollte den Ängsten, etwa des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen, Rechnung getragen werden. Die Betroffenen befürchten, dass der behindertenbedingte Mehrbedarf mit Ablauf der Befristung wegfallen könnte“, so Merz. Diesen Eindruck hätten die Koalitionsfraktionen vermeiden können.

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Urheber: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden