Hinweis der Polizei – Polizeipräsidium Tuttlingen: Halloween und Horror-Clowns – kein Freibrief für Straftaten – Polizei ist vorbereitet

Horror-Clowns unterwegs -Tuttlingen – In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween. Dieser ursprünglich keltische Brauch, der vor einigen Jahren aus den USA nach Deutschland „importiert“ wurde, erfreut sich die letzten Jahre immer größerer Beliebtheit.

Kinder gehen in „gruseligen“ Verkleidungen von Haus zu Haus und fordern die Bewohner mit dem Spruch: „Süßes oder Saures“ auf, Süßigkeiten herauszugeben, weil sie ihnen sonst Streiche spielen. Auch Erwachsene feiern als schaurige Gestalten verkleidet Halloweenpartys und amüsieren sich. An und für sich ist dagegen nichts einzuwenden und die Polizei will keineswegs als Spielverderber auftreten, solange alles im Rahmen bleibt und keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden.

Leider zeigen die letzten Jahre aber auch, dass die Halloweennacht auch als als Freibrief für Straftaten gesehen wird. Selbiges gilt für das neuartige Phänomen der sogenannten „Horror-Clowns“.

Bei Halloweenstreichen, die das Eigentum oder gar die Gesundheit anderer Menschen gefährden oder schädigen, handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte sondern um Straftaten, die von der Polizei konsequent verfolgt werden.

Die Täter müssen mit Anzeigen beispielsweise wegen Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung rechnen. Zudem sind derartige Umtriebe nicht nur strafrechtlich relevant, sie können auch unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Außerdem sollte die Gefahr für diejenigen, die Halloween als Plattform für kriminelle Umtriebe nutzen nicht außer Acht gelassen werden. Menschen, die von Horror- Clowns oder anderen “ bösen Geistern“ in Angst und Schrecken versetzt werden, können, völlig nachvollziehbar, zu Überreaktionen neigen, mit möglicherweise gravierenden Folgen für die eigentlichen Übeltäter.

Das Polizeipräsidium Tuttlingen ist auf die besondere Situation vorbereitet. Die örtlichen Polizeireviere sind sensibilisiert und werden mit ihren Beamtinnen und Beamten verstärkt Präsenz zeigen.

Das Polizeipräsidium Tuttlingen wünscht indes den guten Geistern, den liebenswürdigen Hexen und den kleinen Spukgestalten eine schöne und vor allem friedliche Halloweennacht.

OTS: Polizeipräsidium Tuttlingen