Koblenz – Letzte Informationen zum 1. Bürgerentscheid am 18.03.2018 in Koblenz

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP-Koblenz – „Im Hinblick auf den am Sonntag, 18. März stattfindenden Bürgerentscheid gibt das Ordnungsamt, Abteilung Wahlen, für das Abstimmungswochenende noch einige Hinweise:

Briefabstimmung

Briefabstimmungsunterlagen können noch bis Freitag 16. März um 18 Uhr beantragt werden. Bis zu dieser Uhrzeit haben die Briefabstimmungsbüros der Stadtverwaltung Koblenz in der Stadtbibliothek (5. Obergeschoss) am Zentralplatz und beim Ordnungsamt, Ludwig-Erhard-Straße 2 im Rauental geöffnet. Die Briefabstimmer die persönlich erscheinen, erhalten die Unterlagen sofort ausgehändigt und können auch direkt ihre Stimme abgeben.

Wer die Unterlagen postalisch oder per Mail bis zu diesem Zeitpunkt beantragt, sollte berücksichtigen, dass die Unterlagen zwar noch am selben Tag durch das Wahlamt zur Post aufgegeben werden, aber auch noch durch die Post dem Antragsteller zugestellt werden müssen.

Die Briefabstimmungsunterlagen müssen so rechtzeitig durch den Briefabstimmer zurück gesandt werden, dass diese bis spätestens Sonntag, 18.03.2018 um 18 Uhr bei den jeweiligen Abstimmungsvorständen zur Auszählung gelangen. Die Briefabstimmungsunterlagen werden im jeweiligen Stimmbezirk ausgezählt. Der jeweilige Stimmbezirk ist auf dem Abstimmungsbrief abgedruckt.

Bisher wurden für den Bürgerentscheid 9.254 Briefabstimmungsunterlagen ausgestellt (Stand: 13.03.2018).

Plötzliche Krankheit am Wahlwochenende

In Fällen plötzlicher Erkrankung können noch am Samstag, 17.03.2018 in der Zeit von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und am Abstimmungssonntag, 18.03.2018 in der Zeit von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr Briefabstimmungsunterlagen ausgestellt werden. Hierfür sollte telefonisch mit den Mitarbeitern des Briefabstimmungsbüros Kontakt aufgenommen werden (Tel. 0261-129 4640). Um Fälle plötzlicher Erkrankung handelt es sich dann, wenn der Abstimmende selbst am Abstimmungswochenende erkrankt und ihm daher der Gang zu seinem Abstimmungslokal nicht möglich ist. In diesen Fällen können noch Briefabstimmungsunterlagen schriftlich angefordert werden (ggfls. durch einen Dritten mit entsprechender Vollmacht).

Ergebnispräsentation

Am Abstimmungssonntag findet ab 18.00 Uhr eine Ergebnispräsentation im historischen Rathaussaal statt. Die Ergebnispräsentation ist für jedermann öffentlich zugänglich. Neben der Ergebnispräsentation im Rathaus werden die Ergebnisse auch auf der Internetseite der Stadt Koblenz (www.koblenz.de) und auch in der App „Wahlportal“ veröffentlicht.“

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Stadt Koblenz