Offenburg – Keine Anweisungen an Mitarbeiter: Wahlkampfveranstaltung der AfD am 16. September 2017 – OB-Antwort an Taras Maygutiak

Mittelrhein-Tageblatt - BW-24 News - Offenburg -Offenburg – Mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 antwortet OB Edith Schreiner auf eine Anfrage von Taras Maygutiak, AfD, in der Gemeinderatssitzung vom 9. Oktober 2017.

„In der Gemeinderatssitzung am 9.10.2017 haben Sie vorgetragen, dass es bei der Veranstaltung der AfD Probleme mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegeben habe. Dieser habe eine geschlossene Veranstaltung in eine offene Veranstaltung umgedeutet, weshalb die Öffentlichkeit habe zugelassen werden müssen. Sie haben danach gefragt, ob in Offenburg zukünftig landesweite Maßstäbe gelten würden und schließlich sogar in den Raum gestellt, es habe Anweisungen an den Mitarbeiter gegeben, die Veranstaltung zu torpedieren.

Ihre abschließende Frage betrachte ich als Provokation. Da Sie diese Frage aber in der Öffentlichkeit gestellt haben, beantworte ich sie trotzdem: Selbstverständlich gab es keinerlei Anweisungen an den Mitarbeiter. Dieser konsultierte kurz vor Einlass aufgrund der Auseinandersetzung mit Ihnen, Ihren Parteikollegen und dem eingesetzten Sicherheitsdienst unsere Rechtsabteilung und seinen Vorgesetzten, der dann aufgrund der drohenden Eskalation kurzfristig den Veranstaltungsort aufsuchte.

Die Kernfrage ist, ob zu der Veranstaltung öffentlich eingeladen wurde oder ob das nicht der Fall war. Aus der Beurteilung dieser Frage resultiert, ob der Veranstalter dazu verpflichtet war, der Öffentlichkeit Zutritt zu gewähren.

Genau diese Frage ist aber eindeutig zu beantworten: Die Veranstaltung wurde als Wahlkampfveranstaltung z.B. auf der Homepage des Kreisverbands der AfD öffentlich beworben, die Einladung war an ‚alle interessierten Bürger‘ gerichtet, sie enthält keine Beschränkung des Adressatenkreises und beinhaltet weder positiv noch negativ den Ausschluss einzelner Personen oder Personenkreise. Der Hinweis „Eintritt frei“ in der Einladung ist ein weiterer Hinweis auf die Öffentlichkeit der Veranstaltung. Auch die Werbung zur Veranstaltung auf Facebook durch die AfD Südliche Ortenau-Kinzigtal lässt keinen anderen Schluss zu.

Am 15.9.2017 fand ein Kooperationsgespräch zwischen den Beauftragten der AfD (Herren Wacker, Steiert und Lobstedt), der Polizei und meinen zuständigen Mitarbeitenden statt. An diesem Tag wurde erstmals vorgetragen, dass die AfD von einer internen Veranstaltung ausgehe. Die Umdeutung in eine geschlossene Veranstaltung seitens des Veranstalters am Vortag kann jedoch nicht mehr erfolgen, nachdem die Öffentlichkeit durch die genannten Werbemaßnahmen vom Gegenteil ausgehen konnte. Mangelnde Absprachen innerhalb Ihrer Parteigremien können nicht zu einer anderen Beurteilung führen.

Ich stelle also abschließend fest, dass meine Mitarbeitenden zu Recht darauf bestanden haben, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird. Diese Beurteilung wird durch die zuständigen Beamten der Polizei geteilt.

Meine Rückfragen haben ergeben, dass man Ihnen entgegen der ursprünglichen Absprache sogar insofern entgegen gekommen ist, als meine Mitarbeitenden Ihnen erlaubt haben, am Eingang Personenkontrollen durchzuführen. Dies wurde vor Ort als verhältnismäßig betrachtet, um weitere Eskalationen zu vermeiden.

Allerdings kann ich nicht akzeptieren, wie Sie und Ihre Parteikollegen mit meinen Mitarbeitenden umgegangen sind. Neben diversen Drohungen („wir sorgen dafür, dass Sie nächste Woche Ihren Job loswerden“, „glaubst Du wirklich, dass Du nächste Woche Deinen Job noch hast“) haben die Beauftragten Ihrer Partei meine Mitarbeitenden beleidigt („jetzt geht Dir wohl einer ab“); Sie selbst haben meine Mitarbeitenden – so hat es die Polizei bestätigt – als „Sauhaufen“ beleidigt. Meiner Meinung nach ist es angebracht, dass Sie sich für diese Entgleisung entschuldigen.

In Ihrer Anfrage trugen Sie auch vor, dass meine Mitarbeitenden „landesweit rechtlich übliche Maßstäbe“ bei der Beurteilung nicht beachtet hätten. Dazu ist Folgendes festzustellen: Am 6.9.2017 fand eine Veranstaltung der AfD Pforzheim/Enz im CCP in Pforzheim statt. Auch dort stellte sich die von Ihnen aufgeworfene Frage der Zulassung von Besuchern. Auch in Pforzheim wurde entschieden, dass die Öffentlichkeit zugelassen werden muss. Zur selben Frage entschied auch die Stadt Rastatt für eine am 25.8.2017 in Rastatt geplante Veranstaltung Ihrer Partei wie meine Mitarbeitenden. Es ist also festzustellen, dass auch Ihr diesbezüglicher Hinweis nicht zutrifft.

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