Stadt Wertheim – Regeln für das Silvesterfeuerwerk: Raketen und Böller sind nicht überall erlaubt

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Wertheim-BW-Wertheim – Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden gekommen.

Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.

Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken.

Wer unter 18 Jahren ist, darf überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von Donnerstag bis Samstag, 28. bis 30. Dezember, erlaubt.

Weitere Informationen dazu gibt es beim Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-250.

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