
Bonn (NRW) – Radikale Gehölzschnitte: Bundesnaturschutzgesetz sieht Verbot bis 30. September vor, es dient dem Schutz von Vögeln und Kleintieren. Auch in diesem Jahr müssen die Bonnerinnen und Bonner von März bis September die Schere für radikale Schnitte ruhen lassen. Konkret dürfen ab 1. März Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht […]