
Alsdorf – Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb ihrer Abwasseranlagen selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen wird das durch die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW) geregelt. Der Landtag NRW hat mehrheitlich eine Änderung der SüwVO Abwasser NRW beschlossen. Die Änderung ist am […]