
Dortmund – Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag, 19. April, als stiller Feiertag geschützt ist. An diesem stillen Feiertag sind von 00 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten: 1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen u.ä. Veranstaltungen […]