
Bonn – Mit einer Allgemeinverfügung vom 10. Februar 2021 hat die Stadt Bonn an den Karnevalstagen für verschiedene Bereiche im Stadtgebiet ein Alkoholkonsumverbot erlassen. Es gilt von Weiberfastnacht, Donnerstag, 11. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 17. Februar 2021, jeweils von 9 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. In den Fußgängerzonen von Bonn und Bad Godesberg, den […]