
Dortmund – Bei der Europawahl gibt es für sogenannte „in allen ihren Angelegenheiten betreute Personen“ eine besondere Regelung. Dieser Personenkreis war bisher nicht für die Europawahl wahlberechtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.04.2019 entschieden, dass betroffene Personen an der Europawahl dann teilnehmen können, wenn sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag ist regulär […]