Trier – Bekanntmachung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung Kürenz – Hotel Petrisberg

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Trier -Trier – Bekanntmachung: Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung Kürenz – Hotel Petrisberg vom 15.08.2017 am 19.09.2017 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB). Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Stadt Trier, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hindenburgstr. 2, 54290 Trier,
  2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an den Umlegungsausschuss der Stadt Trier

erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.trier.de/Impressum unter der Rubrik „Rechtshinweise Digitale Signatur“ aufgeführt sind.

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