Trier – Falsche Fax-Vorwahl für Anträge zur Briefwahl

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Trier -Trier – In der an alle Trierer Wahlberechtigten verschickten Benachrichtigung zur Bundestagswahl war zur Beantragung der Briefwahlunterlagen neben der korrekten Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Trierer Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen im Rathaus leider eine falsche Faxnummer (falsche Ortsvorwahl) abgedruckt.

Der Fehler entstand bei der Datenübermittlung von Trier nach Mainz. Die manuelle Eingabe, die aus Trier erfolgt ist, beinhaltete einen Tippfehler. Da die Datenzentrale in Mainz keinen Probeabdruck der Wahlbenachrichtigung zur Freigabe durch die Stadt zur Verfügung stellt, konnte der Fehler erst nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen festgestellt werden.

Die Verwaltung steht bereits mit der Telekom sowie der Bundesnetzagentur in Kontakt und versucht die angegebene Faxnummer mit der fehlerhaften Vorwahl freizuschalten und an die Stadt Trier zu verknüpfen. Ob diese technische Möglichkeit so kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann, ist leider noch nicht abschließend geklärt.

In der Zwischenzeit bitten wir die Wählerinnen und Wähler, die Faxe wie gewohnt ohne Vorwahl innerhalb Triers bzw. mit korrekter Vorwahl (0651/718-4903), sofern sie sich derzeit außerhalb Triers befinden, an die Stadtverwaltung zu übersenden.

Wahlweise können die Bürgerinnen und Bürger auch persönlich ihre Briefwahl im Rathaus zu den genannten Öffnungszeiten, per E-Mail unter wahlen@trier.de oder mit Onlinewahlschein unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=209 beantragen. Telefonische Nachfragen unter der 0651/71-84180 oder 0651/718-3150 nimmt das Wahlamt gerne entgegen und hilft bei sämtlichen Fragen bezüglich der Bundestagswahl gerne weiter.

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Urheber: Presseamt Trier