Trier – Umwelt – Schutz vor Hochwasserschäden: Kontrollfristen der Heizöltanks verkürzt

Mittelrhein-Tageblatt - Top-News24 - Umweltmagazin -Trier – Umwelt:(pe) In den gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten an der Mosel, der Kyll und der Ruwer müssen seit August oberirdische Tanks mit einem Volumen über 1000 Liter alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden.

Vorher galt diese Regelung ab einem Fassungsvermögen von 5000 Litern. Für unterirdische Anlagen, die unabhängig von ihrer Größe geprüft werden, wurde das Intervall von fünf Jahre auf 30 Monate verkürzt. Diese Änderungen ergeben sich nach Angaben der Unteren Wasserbehörde im Rathaus aus der seit August 2017 geltenden Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie verschärft unter anderem die Regeln zur Aufstellung und Prüfung von Heizöltanks und anderer Lagerbehälter mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten.

Außerdem trat Anfang dieses Jahres das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Es schreibt unter anderem vor, dass vorhandene ober- und unterirdische Tanks in gesetzlich festgestellten Überschwemmungsgebieten bis 2023 so aufzustellen sind, dass sie bei Hochwasser keine Gefahr darstellen. Neue Heizöltanks sind in diesen Bereichen seit Jahresbeginn grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Für Tanks in überschwemmungsgefährdeten Gebieten gelten in diesem Fall Übergangsfristen bis 2033. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind die Betreiber der Anlagen. Dabei geht es nicht nur um den Umweltschutz, sondern auch um haftungsrechtliche und versicherungstechnische Fragen.

Eine Übersicht, ob die eigene Tankanlage in einer der gefährdeten Zonen liegt, bieten die frei zugänglichen Karten auf einem Internetportal der Aufsichtsbehörde SGD Nord: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/hochwasserschutz/uesg/festsetzungen. Detaillierte Informationen zu diesem Thema stehen auf der städtischen Internetseite www.trier.de unter dem Stichwort „Heizöllager“ sowie in einem Faltblatt, das im Bürgeramt sowie im Baubürgerbüro (blaues Gebäude am Augustinerhof) ausliegt.

Zudem bietet die Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung unter den Rufnummern 0651/718-1601, -1603 oder -1604 eine persönliche Beratung zur Lagerung wassergefährdender Stoffe an.

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Presseamt Trier