Stadt Wolfsburg – Wiederaufnahme des Schulbetriebs: Hygiene-Regeln

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Wolfsburg -Stadt Wolfsburg (NI) – Das Land Niedersachsen hat die abgestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Montag, 27. April verfügt.

Die derzeitige Corona-Pandemie erfordert die Einhaltung der notwenigen Abstands- und Hygieneregeln. Dies betrifft in besonderer Weise unsere Schulen, die wir behutsam und schrittweise wieder öffnen. Welche Schulform wann an den Start geht, kann auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de) nachgelesen werden.

Der Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule liegt nun vor und bildet die Grundlage für die Maßnahmen der Stadt Wolfsburg als Schulträgerin. (https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/?id=2357)

Was gilt es zu beachten?
In erster Linie bleibt häufiges und richtiges Händewaschen die vordringlichste Maßnahme zur Händehygiene. Die Beschaffung aller notwendigen Hygieneartikel (wie z. B. Seife, Papierhandtücher, Desinfektionsmittel) wurde beauftragt.

Desinfektionsmittel sollen lediglich in Ausnahmefällen verwendet werden. Zudem dürfen sie abhängig vom Alter der Kinder nur unter Aufsicht einer Lehrkraft benutzt werden. Dennoch hat sich die Stadt Wolfsburg entschieden, Desinfektionsmittel, insbesondere für die EDV-Fachräume zu beschaffen.

Der Reinigungsumfang wird an den Coronahygieneplan angepasst werden. Eine weitere Maßnahme, die der Verbesserung der Hygiene dient, ist das regelmäßige Lüften der Räume. Die Schulen sind gebeten worden, auf regelmäßiges Lüften der genutzten Klassenräume zu achten. Soweit Klassenräume nur eingeschränkt belüftet werden können, sollen sie zunächst nicht genutzt werden.
In den nächsten Wochen werden die Klassenverbände geteilt und somit nicht in gewohnter Stärke unterrichtet. Dies ermöglicht es, einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern einzuhalten.

Um den Infektionsschutz auch in den Schulsekretariaten zu erhöhen, wurden durch die Stadt Wolfsburg Plexiglasschreiben beschafft. Die Beschäftigten in den Sekretariaten werden Mund-Nasen-Schutze tragen. Aus diesem Grund sollen auch die Schulsekretariate von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrkräften möglichst nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Auch während der Pausen wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dadurch verringert sich das Infektionsrisiko für andere. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.

Die Wiedereröffnung der Schulen muss stets im Einklang mit dem Infektionsschutz und den Hygienevorschriften stehen. Können die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden, müssen zunächst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten steht an erster Stelle.

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