
Hamburg – Wer sein Jurastudium zügig absolviert, kann bei der ersten juristischen Prüfung am Ende des Studiums einen Freiversuch unternehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie soll das laufende Wintersemester 2020/2021 nicht auf den sogenannten „Freischuss“ angerechnet werden. Diese Regelung wurde im vergangenen Jahr bereits im Sommersemester angewendet. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz strebt eine kurzfristige Änderung […]