Wiesbaden – Wegen Coronavirus: Solange die Durchführung von Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesetzt ist, bietet auch das Gesundheitsamt Wiesbaden aktuelle keine Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz für Personen an, die mit Lebensmitteln arbeiten oder damit in Berührung kommen.
Es wird gebeten, von Anfragen abzusehen.
+++
Herausgeber / Ansprechpartner:
Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Schon gelesen?
Dresden - Umwelt: Elbwiesenreinigung war voller Erfolg
Frankfurt am Main - Alarmstufe schwarz: Erster Waldbrand zeigt die große Gefahr
Eltville am Rhein - Repair-Café Eltville im April
Mainz - Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz: Ministerpräsidentin Malu Dreyer ernennt Ulrich Steinbach...
Hessen - Schwimmbäder - Günter Rudolph (SPD): Landesregierung hat den Modernisierungsbedarf von Schw...
Biebesheim - Gefahrgutaustritt in einer Logistikfirma
FÜRSTENZELL - Schwerer Verkehrsunfall in der Bahnhofstraße mit tödlich verletztem Fußgänger
Geisenheim am Rhein - Kein Geisenheimer Lindenfest in 2021
Wiesbaden - Umwelt: Blumenkübelpaten in Alt-Kostheim erhalten Zuschuss des Ortsbeirates
Gemmerich - Raub auf Dorfladen geklärt – mutmaßliche Täter gefasst
Wiesbaden - Eine ganz KRASSE Nummer: Mehrere Personen schlagen sich in steckengebliebenen Aufzug an ...
Wiesbaden - Verkehrshinweis: Umleitung der E-Wagen
Geisenheim am Rhein - Neujahrsempfang der Hochschulstadt Geisenheim
Oberfranken - Mehrere Unfälle auf winterlichen Fahrbahnen
Stadt Hanau - Mit den „3 Gs“ in die Hanauer Museen – mit Sicherheit Kultur genießen