Koblenz – Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge

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Neues Zusatzschild – Freigegeben – Stadt Koblenz

Koblenz – Zur Förderung der Elektromobilität führt die Stadt Koblenz eine Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge in Teilbereichen ein, teilt Baudezernent Bert Flöck mit. Es werden zunächst insgesamt 27 Stellplätze im Bereich der Alt- und Innenstadt entsprechend ausgewiesen. Die Stadtverwaltung Koblenz hat zur besseren Verständlichkeit das Zusatzzeichen zur Befreiung der Elektrofahrzeuge selbst entworfen und eine Genehmigung zur Verwendung vom Landesbetrieb Mobilität erhalten.

Die markierten Stellplätze werden NICHT exklusiv für Elektrofahrzeuge reserviert, dort sind diese Fahrzeuge lediglich in dem jeweils angegebenen zeitlichen Umfang von der Gebührenpflicht befreit. Die Befreiung gilt für Elektrofahrzeuge, die ein entsprechendes Kennzeichen tragen („E“-Kennzeichen). Zur Kontrolle der zeitlichen Begrenzung haben die Fahrzeugführer von Elektrofahrzeugen eine Parkscheibe auszulegen.

In folgenden Straßen befinden sich die insgesamt 27 Stellplätze: Parkplatz am Weindorf (3), Schloßstraße (4), Emil-Schüller-Straße (7), Florinsmarkt (8), Kastorhof (5). Die Beschilderung der Zusatzzeichen erfolgt in der Zeit vom 15. bis 17. Februar und gilt ab Aufstellung. „Das ist ein erster kleiner Baustein im Konzept der Stadt Koblenz zur Elektromobilität“ sagt Baudezernent Flöck abschließend.

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Text: Stadt Koblenz