1. April bis 15. Juli.
Hannover (NI) – Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt ab Donnerstag eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.
Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden“, erläutert Beate Butsch, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz (im Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün). Dazu gehören Vogelarten wie Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen oder Zaunkönig in den Wäldern.
Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört. „Solche Verluste durch die Missachtung der Anleinpflicht gefährden besonders bei seltenen Vogelarten die Bestände oder bei solchen mit stark zurückgehender Anzahl, wie Feldlerchen, Rebhühnern oder Nachtigall. Erholungssuchende warten dann in den Folgejahren immer öfter vergeblich auf den Gesang der Vögel“, sagt Beate Butsch. „Wir bitten deshalb alle Hundehalter*innen, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.“
Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und –wegen. Dort dürfen die Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen. Allerdings muss auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg und auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz die temporäre Anleinpflicht eingehalten werden.
Auch bei Rückschnitten an Bäumen und Hecken im Stadtgebiet, soweit sie nach Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz überhaupt zulässig sind, ist besondere Vorsicht geboten, um brütende Vögel nicht zu stören. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.hannover.de unter dem Suchwort „Baumschnitt“ zu finden ist und telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann. Unter der genannten Internetadresse sind unter dem Suchwort „Hundeauslauf“ auch weitere Informationen zur Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen erhältlich.
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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de