
Trier – (gut) Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat die Stadt Trier nach dem entsprechenden Erlass des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung erlassen, die das öffentliche Leben stark einschränkt. Die bisherige Allgemeinverfügung über ein Veranstaltungsverbot über 75 Personen ist damit überholt. Demnach gelten ab 18. März, 0:00 Uhr, bis 19. April folgende Regelungen: […]