Eine bevorzugte Ausstellung ist trotz der langen Wartezeit nicht möglich. Die Anträge werden streng nach Eingangsdatum bearbeitet. In dringenden Ausnahmefällen kann auf Wunsch zeitnah eine vorläufige Anspruchsbestätigung ausgestellt werden. Diese kann unter Angabe der Gründe per E-Mail unter bo**********@**nn.de nachgefragt werden.
Das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn ist zuversichtlich, die Bearbeitungszeiten bald wieder deutlich verkürzen zu können. Vor allem durch die Bereitstellung zusätzlichen Personals, aber auch durch organisatorische Änderungen soll dieses Ziel erreicht werden.
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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn