Geplante Staatshilfen für neue Gaskraftwerke: Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde bei Europäischer Kommission ein

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Geplante Staatshilfen für neue Gaskraftwerke: Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde bei Europäischer Kommission einBerlin, 15.1.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel eine formelle Beschwerde gegen geplante Staatshilfen für neue Gaskraftwerke eingereicht. Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung mit einer „Kraftwerksstrategie“ neue Gaskraftwerke mit Investitionsbeihilfen zu unterstützen und diese Anlagen später zusätzlich über Verfügbarkeitszahlungen, einen sogenannten „Kapazitätsmarkt“, zu vergüten. Nach Auffassung der DUH droht damit eine milliardenschwere Doppel-Förderung fossiler Infrastruktur, die den Ausbau sauberer Alternativen wie Batteriespeicher ausbremst, den Strommarkt verzerrt und langfristige Klimarisiken verschärft.

Nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass eine EU-Genehmigung für den Neubau von Gaskraftwerken kurz bevorstehe, warnt die DUH vor einem politischen Fehlanreiz. Statt eine Förderung zu schaffen, die allen Lösungen für eine sichere Stromversorgung offensteht – auch in Zeiten mit wenig Wind und Sonne – ,würden staatlich unterstützte Gaskraftwerke gegenüber Alternativen bevorzugt. Dazu zählen große Batteriespeicher, Programme, die den Stromverbrauch in Spitzenzeiten senken oder zeitlich verschieben, sowie Maßnahmen rund um den Ausbau und die bessere Nutzung der Stromnetze.

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Öffentliche Gelder dürfen nicht in Programme fließen, die praktisch nur Gaskraftwerke möglich machen. Staatliche Förderung muss technologieoffen sein für umweltfreundlichere Alternativen – Batteriespeicher müssen eine echte Chance haben. An Stellen, wo Gaskraftwerke dennoch gebraucht werden, darf es keine Förderung ohne klare Regeln geben: Jede Anlage braucht von Beginn an einen verbindlichen Plan und ein festes Datum für den Umstieg auf grünen Wasserstoff. Energieministerin Reiche droht mit den geplanten Staatshilfen für Gaskraftwerke neue fossile Abhängigkeiten zu schaffen, Wettbewerb zu verzerren und saubere Alternativen auszubremsen. Wir reichen deshalb Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.“

Die DUH fordert die EU-Kommission auf, die Pläne der Bundesregierung strikt am europäischen Beihilferahmen für Klima-, Umweltschutz- und Energievorhaben zu prüfen. Aus Sicht der DUH fehlen bislang belastbare Begründungen für die behauptete Notwendigkeit im angekündigten Umfang, ein tatsächlich technologieoffenes Design sowie Nachweise für Proportionalität und die Vermeidung von Überkompensation.

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Hintergrund:

Die DUH hat im Sommer ein unabhängiges rechtliches Gutachten der internationalen Kanzlei K&L Gates veröffentlicht, das die geplante staatliche Förderung neuer fossiler Gaskraftwerke sowie die Einführung von Verfügbarkeitszahlungen beihilferechtlich bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit diskutierten Pläne erhebliche rechtliche Risiken bergen und voraussichtlich nicht mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts vereinbar sind.

Link: Zum Gutachten: https://l.duh.de/p260115a

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Text: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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