Hamburg – Was Digitalisierung, Ballastwasser und Stand-up-Paddling gemeinsam haben

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Der Senat hat heute eine Änderung der Hafenverkehrsordnung sowie über die Zuständigkeiten im Hafenverkehrs- und Schifffahrtsrecht beschlossen.

Mit der vorliegenden Änderung der Hafenverkehrsordnung wird für die Binnenschiffer im Hamburger Hafen eine Pflicht zur Nutzung des Schiffsidentifikationssystems AIS (Automatic Identification System) und der Inland ECDIS-Geräte (ECDIS – Electronic Chart Display and Information System) eingeführt.

Diese Nutzungspflicht ist im übrigen Bundesgebiet auf den Wasserstraßen bereits flächendeckend normiert. Gleichzeitig sollen die An- und Abmeldevorgänge in der Binnenschifffahrt zukünftig möglichst elektronisch erfolgen. Das von der HPA für diese Zwecke eingerichtete elektronische Meldeportal kann von der Binnenschifffahrt genutzt und die veralteten Meldungen in Papierform ersetzt werden.

Daneben werden in der Hafenverkehrsordnung Bestimmungen des von der International Maritimen Organization (IMO) verabschiedeten Ballastwasser-Übereinkommens landesrechtlich umgesetzt. Damit soll vor allem die Einschleppung invasiver Arten verhindert werden. Im Übereinkommen ist geregelt, dass das Ballastwasser des Seeschiffes grundsätzlich vor der Abgabe in die Gewässer mit einer speziellen Ballastwasser-Behandlungsanlage an Bord zu behandeln ist.

Als Alternative erlaubt das Übereinkommen übergangsweise den Austausch von Ballastwasser in den speziellen von der IMO ausgewiesenen Austauschgebieten. Für die Ballastwasseroperationen, die von den Schiffen im Hamburger Hafen durchgeführt werden, gilt ein grundsätzliches Einleitverbot von unbehandeltem bzw. nicht ausgetauschtem Ballastwasser.

Schließlich wird das sog. „Stand-up-Paddling“ im Hamburger Hafengebiet verboten. Wegen der besonderen Wind- und Strömungsverhältnisse und der stetig wachsenden Anzahl an Großschiffsbewegungen handelt es sich beim Hamburger Hafen um ein außerordentlich problematisches und gefährliches Gebiet für derartige Freizeitsportler.

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Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – Stadt Hamburg