Koblenz – Schulbuchausleihe – Frist endet am 15. März

Mittelrhein-Tageblatt - News-RLP - Koblenz -Koblenz – Schulbuchausleihe: Auch im Schuljahr 2017/2018 besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Integrierter Gesamtschule Koblenz und den Vollzeitbildungsgängen der Berufsschulen, mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen.

Die Ausleihe der Bücher erfolgt grundsätzlich entgeltlich, es sei denn, das Einkommen der Eltern und Erziehungsberechtigten unterschreitet eine bestimmte Einkommensgrenze. Diese beträgt für Alleinerziehende mit einem Kind für das Kindergeld bezogen wird 22.750 € zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind. Für zusammenlebende Sorgeberechtigte beträgt die Einkommensgrenze bei einem Kind 26.500 € zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind.

Eltern und Erziehungsberechtigte können, soweit ihr Einkommen unterhalb der genannten Einkommensgrenzen liegt, die Lernmittel unentgeltlich ausleihen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag unter Beifügung der entsprechenden Einkommensunterlagen erforderlich. Die Antragsvordrucke wurden an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt, sie können allerdings auch auf der Homepage der Stadt Koblenz unter Bildung und Beruf, Schulen, Schulbuchausleihe heruntergeladen werden.

Die Anträge müssen grundsätzlich bis zum 15.03.2017 in der jeweiligen Schule oder bei der Stadt Koblenz eingehen, es sei denn über die Aufnahme des Kindes wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. In diesen Fällen ist den Anträgen zusätzlich eine Kopie der Aufnahmebestätigung der jeweiligen Schule beizufügen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Abteilung schülerbezogene Leistungen für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes/der Kinder
– A, B und C, Tel. 129 1917
– D, F, G, H und Q. Tel. 129 1914
– R, S, T, U, V, W, X und Y, Tel. 129 1928 und
– E, I, J, K, L, M, N, O, P und Z, Tel. 129 1923 gerne zur Verfügung.

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Text: Stadt Koblenz