Hamburg – Corona-Hilfe auf Weihnachtsmärkte ausgeweitet: Gebührenfreiheit für die Nutzung von Außenflächen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Corona-Hilfe: Der Hamburger Senat hat entschieden, die Weihnachts- und Wintermärkte in diesem Jahr finanziell deutlich zu entlasten.

Dafür erlässt er den Märkten für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 9. Januar 2022 die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Die Regelung galt bislang nur für das Gastronomie- und Schaustellergewerbe und wird nun ausgeweitet, die Einnahmeausfälle der Bezirke werden vom Senat erstattet. Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Märkte im vergangenen Jahr nicht stattfinden konnten und die Menschen dahinter durch die Pandemie vollständige Umsatzausfälle verkraften mussten.

Die Weihnachts- und Wintermärkte sind ein fester Bestandteil der Weihnachtszeit in Hamburg. Es besteht ein deutliches Interesse der Menschen in Hamburg, des Senats und der Marktbetreibenden, dass die Märkte dieses Jahr stattfinden und die Unternehmen aus eigener Geschäftstätigkeit Erträge erwirtschaften können, um ihren Fortbestand zu sichern. Die Märkte sind dabei auf die Nutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen angewiesen, gleichzeitig müssen die Marktbetreibenden einen Mehraufwand für die sichere Durchführung der Märkte gemäß der umfangreichen Hygienevorgaben betreiben, etwa ein kontrolliertes Einlassmanagement. In allen Punkten soll die Hilfsmaßnahme für Entlastung sorgen.

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Im Sommer haben wir bereits erfolgreich die Gastronomie unterstützt, jetzt helfen wir auch den Weihnachts- und Wintermärkten, um eine sichere und wirtschaftliche Durchführung zu ermöglichen. Mit kompletten Umsatzausfällen im letzten Jahr hätte es die Märkte nicht schlimmer treffen können. Zusätzlich zur finanziellen Last müssen die Marktbetreiber für den Corona-sicheren Betrieb einen hohen Organisationsaufwand betreiben, weshalb es wichtig ist, dass wir als Stadt unsere Hebel in Bewegung zu setzen, um die Weihnachtsmärkte in diesem Jahr möglich zu machen.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Gerade die Schausteller hat Corona hart getroffen. Die Gebührenfreiheit hilft hier ganz konkret, um Weihnachtsmärkte in Corona-Zeiten möglich zu machen. Gleichzeitig erstatten wir den Bezirken ihre Einnahmeausfälle. Wir unterstreichen damit: Der Hamburger Corona Schutzschirm bleibt aufgespannt. Wir wollen und werden diese Stadt auch durch eine sich wieder verschärfende Corona-Lage bringen und wirtschaftliche Folgen auffangen.“

Katharina Fegebank, Bezirkssenatorin: „Weihnachtsmärkte gehören in der Vorweihnachtszeit zum Stadtbild Hamburgs dazu und sind gerade auch in vielen Stadtteilen außerhalb der Innenstadt ein besonderer Anziehungspunkt. Ich bin froh, dass wir eine einheitliche Lösung für ganz Hamburg gefunden haben, allen Schaustellerbetrieben noch einmal finanziell entgegenzukommen und ihnen die Standgebühren, aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage zu erlassen. Aber auch, dass wir als Senat gemeinsam dafür einstehen, dass den Bezirken die Einnahmeausfälle erstattet werden. Gleichzeitig müssen wir auch die pandemische Lage weiter im Blick behalten und alles dafür tun, dass der Bummel über den Weihnachtsmarkt nicht nur jahreszeitlich stimmungsvoll, sondern auch vor allem sicher für alle Besucher:innen ist.“

Bislang waren die Märkte nicht von der Gebührenbefreiungen erfasst, da diese typischerweise mit andersartigen Inanspruchnahmen öffentlicher Wege verbunden sind, wie z. B. dem Aufstellen von Zäunen, Begrenzungen oder Dekorationen und z. B. der Verkauf von Kunsthandwerk oder Winterbekleidung nicht dem Gastronomie- oder Schaustellergewerbe zugeordnet werden kann.

Voraussichtlich entstehen den Bezirken durch die Unterstützung der Weihnachts- und Wintermärkte Mindererlöse von rund 750 Tausend Euro, die vom Senat aus Corona-Hilfsmitteln erstattet werden.

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