Idar-Oberstein – Hinweis: Auf Ruheparkflächen ist kein Grabschmuck erlaubt

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Beim Ruhepark auf dem Friedhof Almerich ist das Ablegen von Grabschmuck eigentlich nur auf dem Areal des Baumkreises erlaubt. Doch längst nicht alle Friedhofsbesucher halten sich an diese Regelung. – Foto: Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Idar-Oberstein – Hinweis: Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, auf Urnenrasengräbern in den Ruheparks der städtischen Friedhöfe Gestecke, Blumenschmuck oder anderen Gegenstände abzulegen. Jedoch verfügt jeder Ruheparkbereich über ein Areal, das eigens für die Ablage von Grabschmuck vorgesehen ist. Auf dem Friedhof Almerich ist dies beispielsweise der Baumkreis in der Mitte der Rasenfläche.

Die Friedhofsverwaltung verzeichnet eine immer weiter steigende Nachfrage nach Urnenbestattungen, vor allem für solche Urnengräber, bei denen die Hinterbliebenen später keinen Pflegeaufwand haben. Um diesem Bedarf nachzukommen, wurden auf den Friedhöfen Almerich (Stadtteil Oberstein), Idar, Hohenau (Stadtteil Tiefenstein), Algenrodt sowie Göttschied sogenannte Ruheparks mit Urnenrasengräbern angelegt. Diese Urnenrasengräber können auf Wunsch mit einer Namensplatte aus Keramik versehen werden.

Die Ruheparkbereiche sind als Rasenflächen angelegt, die regelmäßig durch städtische Mitarbeiter gemäht und gepflegt werden. Deshalb ist es nicht erlaubt, auf diesen Flächen Grabschmuck abzulegen. Hierauf werden die jeweiligen Angehörigen ausdrücklich hingewiesen, außerdem werden Besucher durch entsprechende Hinweisschildern auf den Friedhöfen informiert.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass auf den Ruheparkbereichen ordnungswidrig abgelegte Gegenstände entfernt werden. Eine Aufbewahrungspflicht für diese Gegenstände besteht für die Verwaltung nicht.
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Text: Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
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