Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2021:
Berlin – Auf seiner heutigen Sitzung hat der Senat den von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, vorgelegten Gesetzentwurf über die Erwachsenenbildung im Land Berlin beschlossen. Damit liegt das in den Richtlinien der Regierungspolitik verankerte Gesetz vor, das erstmals die Erwachsenenbildung in Berlin regeln wird. Nun wird der Gesetzgebungsprozess im Abgeordnetenhaus beginnen – das Inkrafttreten ist für den 1. August 2021 geplant.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Das Erwachsenenbildungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zu einem gelingenden Lebenslangen Lernen in Berlin und wird diesen Bildungsbereich auf eine neue Grundlage stellen. Ich freue mich, dass dieses Gesetz nach langer Vorarbeit nun vorliegt und damit der Zugang aller Berlinerinnen und Berliner zu guter Erwachsenenbildung deutlich verbessert wird.“
Mit dem Erwachsenenbildungsgesetz wird erstmals der große Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung umfassend geregelt. Alle erwachsenen Berlinerinnen und Berliner werden mit ihren vielfältigen Bildungsinteressen angesprochen. Damit wird das Lebenslange Lernen in Berlin nachhaltig gestärkt und gesetzlich verankert.
Mit dem Erwachsenenbildungsgesetz verfolgt der Senat insbesondere drei Ziele:
Zum Ersten werden die bestehenden öffentlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Berlin, die zwölf bezirklichen Berliner Volkshochschulen und die Berliner Landeszentrale für politische Bildung strukturell abgesichert. Für die Volkshochschulen bedeutet dies, dass die bisher im § 123 Schulgesetz enthaltenen Regelungen deutlich ausgebaut und um wichtige Festlegungen zu Angebot, Ausstattung, Qualitätsstandards sowie zu Kursleitenden- und Teilnehmendenbeteiligung ergänzt werden. Ebenso wird auch die Förderung zur Bildungs- und Weiterbildungsberatung gesetzlich verankert.
Zum Zweiten werden bildungspolitische Steuerungs- und Förderinstrumente im Feld der Erwachsenenbildung aufgebaut, die es in dieser Form in Berlin bisher nicht gab. Dazu können Einrichtungen, die den Berlinerinnen und Berlinern Erwachsenenbildungsangebote unterbreiten, „Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin“ werden und sich dann an neugeschaffenen Fördermöglichkeiten für wichtige und innovative Projekte und Programme beteiligen.
Zum Dritten wird die öffentliche Sichtbarkeit der Erwachsenenbildung deutlich erhöht. Zu diesem Zweck wird ein Erwachsenenbildungsbeirat eingerichtet. Zudem wird regelmäßig ein Bericht zum Stand der Erwachsenenbildung vorgelegt und ein Preis für besondere Angebote und Formate der Erwachsenenbildung vergeben.
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Stadt Berlin