BPOL NRW: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände

Bundespolizei NRW erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände.

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Köln (ots) – Im Zeitraum vom 21. März, ab 13:00 Uhr, durchgehend bis zum 25. März, bis 06:00 Uhr, werden gefährliche Gegenstände in den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof, Messe/Deutz, Trimbornstraße und Ehrenfeld verboten sein. Einsatzkräfte der Bundespolizei führen verstärkt Kontrollen durch und ahnden Zuwiderhandlungen konsequent.

Die Bundespolizei in Köln registrierte im zweiten Halbjahr 2023 keinen nennenswerten Rückgang von Gewaltdelikten in den Kölner Bahnhöfen. Insbesondere bei Veranstaltungen oder Diskothekenbesuchen, im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum sowie gruppendynamischen Prozessen, kommt es regelmäßig zu einer gewaltsamen Konfliktbewältigung. Wenn dabei beispielsweise Hieb- oder Stoßwerkzeuge eingesetzt werden, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Gleiches gilt bei Gegenständen, die durch Schussabgabe oder dem Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen verursachen können. Auch bei Routinekontrollen finden Bundespolizisten immer wieder Messer (Butterflymesser, Einhandmesser, Springmesser, etc.) oder Pfefferspray auf. Die Allgemeinverfügung richtet sich gegen das Mitführen solcher Gegenstände. Die genauen Regularien und deren Ausnahmen sind via Plakat an den betroffenen Bahnhöfen veröffentlicht. Die Einhaltung wird durch die Beamten der Bundespolizei kontrolliert und durchgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei www.bundespolizei.de.

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Text: Pressestelle Bundespolizeidirektion Sankt Augustin / Bundespolizeiinspektion Köln

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