Brandanschlagsserie in Krefeld – Krefeld, Oktober 2024 – Es ist schon eine Weile her, da erschütterte eine Serie von Brandanschlägen die Stadt. Der mutmaßliche Täter: Hassan A. N., ein 38-jähriger Iraner mit langer Vorgeschichte, 27 verschiedenen Identitäten – und abgelehntem Asylstatus. Nur das schnelle Eingreifen der Polizei verhindert ein Blutbad. Der Fall offenbart dramatische Schwächen im deutschen Abschiebesystem – und sorgt bis heute für politische Diskussionen.
Ein Tag voller Feuer und Angst
Am 10. Oktober 2024 bricht in Krefeld gegen Mittag ein Feuer in einer Dachgeschosswohnung aus – es ist der Beginn einer eskalierenden Gewaltserie. Die Wohnung gehört Hassan A. N., dem späteren Tatverdächtigen. Nur Stunden später steht ein Transporter der Caritas in Flammen. Kurz darauf schlagen Flammen aus dem Gebäude der örtlichen Arbeitsagentur – der Täter hatte mit einem Gegenstand eine Scheibe eingeschlagen und Brandbeschleuniger in das Innere geschüttet.
Die Polizei ist inzwischen im Alarmzustand. Doch der schwerste Angriff steht noch bevor: Am frühen Abend betritt Hassan A. N. das Foyer des „CinemaxX“-Kinos am Krefelder Hauptbahnhof – in der Hand ein Kanister mit brennbarer Flüssigkeit. Rund 150 Menschen befinden sich zu diesem Zeitpunkt im Gebäude. Geistesgegenwärtig greifen Polizeibeamte ein, bevor der Mann das Feuer legen kann. Bei der Festnahme kommt es zu einem Schusswechsel – Hassan A. N. wird getroffen und schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Ein Täter mit 27 Identitäten – und keiner Abschiebung
Hassan A. N. ist kein Unbekannter. Seit über zwei Jahrzehnten lebt er mit Unterbrechungen in Deutschland. Bereits in den frühen 2000er-Jahren stellte er Asylanträge in mehreren EU-Staaten – unter wechselnden Namen und Nationalitäten. In Deutschland ist er unter insgesamt 27 verschiedenen Alias-Identitäten registriert.
2010 wird er vom Landgericht Hamburg zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung. Nach Verbüßung der Haft scheiterten mehrere Versuche der Abschiebung. Der Grund: Der Iran weigerte sich, ihn ohne gültige Reisedokumente zurückzunehmen – ein Problem, das in vielen Fällen dazu führt, dass Straftäter mit Duldung weiter in Deutschland leben.
Behördenversagen trotz Warnsignalen
Was diesen Fall besonders brisant macht: Die Eskalation war offenbar absehbar. Bereits zwei Tage vor der Anschlagsserie bedrohte Hassan A. N. einen Mitarbeiter des Ausländeramts in Krefeld. Grund: Ihm war erneut eine Aufenthaltserlaubnis verweigert worden – diesmal unter einer seiner falschen Identitäten. Auch das Landesprogramm „PeRiskoP“, das Gefährder und potenzielle Gewalttäter erfassen soll, hatte den Mann als Risikoperson eingestuft.
Trotz dieser Einstufung und zahlreicher Voreinträge konnte der Staat die Anschläge nicht verhindern. Die FDP-Fraktion in NRW sprach nach dem Vorfall von einem „eklatanten Staatsversagen“. Auch andere Oppositionsparteien forderten eine schonungslose Aufklärung – insbesondere, wie es einem Mann mit solcher Vorgeschichte gelingen konnte, sich jahrelang dem Zugriff der Justiz zu entziehen.
Der Prozess – Ein Fall, der weiter beschäftigt
Im April 2025 beginnt der Prozess gegen Hassan A. N. vor dem Landgericht Krefeld. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchte besonders schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Sein Verteidiger gibt an, der Mann sei „psychisch auffällig“ und habe unter starken Belastungen gestanden.
Doch der Fall ist längst mehr als ein individueller Strafprozess – er ist Symbol einer systemischen Schwachstelle: Ein Staat, der Menschen trotz Gefährdungspotential nicht abschieben kann, sie aber auch nicht ausreichend überwacht oder betreut.
Gesellschaft und Politik in Aufruhr
Nach der Tat herrscht Entsetzen – nicht nur in Krefeld. Viele Bürger fragen sich: Wie kann es sein, dass ein polizeibekannter Straftäter mit so vielen falschen Identitäten durch das Raster fällt? Welche Lücken bestehen im Informationsaustausch zwischen Behörden? Und warum scheitern Abschiebungen regelmäßig an fehlender Kooperation von Herkunftsstaaten?
Innenminister Herbert Reul kündigte eine umfassende Prüfung des Falles an. Auch das Präventionsprogramm PeRiskoP soll überarbeitet werden. Doch Kritiker mahnen: Solche Nachbesserungen reichen nicht – es braucht grundsätzliche Reformen im Umgang mit Mehrfachidentitäten, Duldungen und Abschiebungsvollzug.
Fazit
Der Fall Hassan A. N. ist nicht nur ein weiterer Eintrag in der Kriminalstatistik – er ist ein Mahnmal für Versäumnisse im deutschen Asyl- und Justizsystem. Die Brandanschläge in Krefeld hätten tödlich enden können. Nur durch Zufall und schnelles Handeln der Polizei blieb es bei Sachschäden und Verletzungen. Es ist höchste Zeit, Konsequenzen zu ziehen – aus Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und im Sinne der inneren Sicherheit (hk).
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