Dresden – Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September

Besitz bestimmter Schusswaffen, Waffenteile und Magazine muss legalisiert werden.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Der Besitz bestimmter Schusswaffen, Waffenteile und Magazine wurden mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17. Februar 2020 verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Noch bis zum Mittwoch, 1. September 2021, können betroffene Waffen und Waffenteile abgegeben oder ihr Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisiert werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist kann der Besitz eine Straftat sein.

Von der gesetzlichen Neuregelung betroffen sind unter anderem bisher erlaubnisfreie Salut- und Dekowaffen. Dabei handelt es sich um Waffen, die nach einem Umbau keine scharfe Munition mehr verschießen können. Ihr Besitz ist nunmehr anzeige- bzw. erlaubnispflichtig.

Pfeilabschussgeräte (außer Armbrust oder Bogen), welche noch bis zum 1. September 2020 frei erworben und besessen werden durften, sind mit Inkrafttreten des Gesetzes den Schusswaffen gleichgestellt. Ihr Besitz ist darum anzuzeigen und eine waffenrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Darüber hinaus sind bestimmte Waffenteile, zum Beispiel Gehäuseober- und -unterteile von halbautomatischen Büchsen, sogenannte Upper-/Lower Receiver, und für Schusswaffen bestimmte Magazine oder Magazingehäuse, die eine Kapazität von zehn Patronen bei Langwaffen und 20 Patronen bei Kurzwaffen überschreiten, künftig verbotene Gegenstände. Für sie ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Für die Beantragung der entsprechenden Erlaubnis oder bei Fragen zu den Regelungen wenden sich Interessierte bitte an die jeweils örtlich zuständige Waffenbehörde. Personen mit Hauptwohnsitz in Dresden oder in Dresden Gewerbetreibende können ihre Fragen und Anträge an die untere Waffenbehörde der Landeshauptstadt Dresden richten.
Alternativ können die nunmehr verbotenen oder erlaubnispflichtigen Gegenstände kostenfrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle zur ersatzlosen Vernichtung abgegeben werden.

Die untere Waffenbehörde Dresden, Theaterstraße 13, nimmt solche Gegenstände nach Terminabstimmung per E-Mail: waffenbehoerde@dresden.de entgegen. Zu beachten ist, dass waffenrechtlich relevante Gegenstände ausschließlich in verschlossenen Behältnissen zu transportieren sind.

Weitere Information:
www.dresden.de/waffenbehoerde
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