Hamburg – Voraussichtlich am 12. März 2020 tritt die von der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung zum Umgang mit Großveranstaltungen in Kraft.
Demnach sind Veranstaltungen untersagt, bei denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden. Betroffen davon wird auch der diesjährige Frühjahrsdom sein. Diesen besuchen erfahrungsgemäß mehrere Tausend Menschen am Tag, in Spitzenzeiten bei günstigen Wetterbedingungen bis zu 20.000 Menschen.
Geplant war, den Frühjahrsdom vom 27. März bis zum 26. April durchzuführen. Das Domreferat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation steht diesbezüglich im Kontakt mit den Ausstellerinnen und Ausstellern bzw. den beteiligten Unternehmen.
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Stadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation