Ein wesentlicher Kritikpunkt an dem ursprünglichen Gesetzentwurf sei die Verkürzung der Befristung von Spielhallenerlaubnissen von bislang 15 Jahren auf zehn Jahre gewesen. Mit der Verkürzung der Befristung sollte der Markt für neue Betreiber geöffnet werden. Die SPD sei von Anfang an der Ansicht gewesen, dass so nur große Ketten in der Lage gewesen wären, ihre Investitionen in diesem Zeitraum wieder zu erwirtschaften. „Es ist nun also sinnvoll, dass der Gesetzentwurf jetzt wieder geändert wurde und die Befristung wieder bei 15 Jahren liegt. Bemerkenswert ist aber die Begründung von Schwarzgrün zu dieser Änderung: Die Automatenwirtschaft möchte das so und deshalb macht es die Landesregierung auch so“, so Eckert.
Der Gesetzentwurf sei in wesentlichen Bereichen der qualitativen Kriterien nicht geändert worden. „Unserer Auffassung nach kommt es durch die Gesetzesänderung zu einer Aufweichung der Umsetzung der „Richtlinie zur Vermeidung und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht“. Es soll nun lediglich eine Dokumentation erfolgen und die Behörden können diese Unterlagen ihrerseits abfragen. Durch diese Änderung muss die Kommune zusätzliche Ressourcen schaffen, um die Berichte abzufragen und auszuwerten. Ein weiterer Grund, den Gesetzentwurf abzulehnen“, kritisierte Eckert.
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Urheber: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden