Der Geltungsbereich des rund 3,3 ha großen Gebietes umfasst Teile eines brachliegenden Eisenbahngeländes sowie im Betrieb befindliche Gleisbereiche. Die Entwicklung erfolgt auf Flächen im Eigentum privater Firmen (ALDI) und der Bahn.
Im Rahmen des Bebauungsplans soll ein Mischgebiet entwickelt werden, das neben einem Drogeriemarkt auch Wohnnutzungen, Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Geschäfte und Büronutzungen, Hotels, Gaststätten etc. ermöglicht. Damit kann in innerstädtischer Lage ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort geschaffen werden.
Teilflächen des Geltungsbereichs sind noch als Bahnanlagen gewidmet. Daher kann der Bebauungsplan im Bereich der noch gewidmeten Flächen derzeit nicht zur Rechtskraft geführt werden.
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Text: Stadt Koblenz