Koblenz – Wahlen: Briefwahl kann ab 08. Februar beantragt werden – Um Nutzung der vielfältigen digitalen Beantragungswege wird gebeten

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP-Koblenz – Wahlen: Bis Samstag, 06.02.2021 werden die Wahlbenachrichtigungen für die 18. Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz den Wählerinnen und Wählern in Koblenz zugestellt. Ab diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen.

Folgende Möglichkeiten haben die Wählerinnen und Wähler, Briefwahlunterlagen schriftlich anzufordern:

– Durch den Scan des QR Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet
– Durch eine formlose Email an briefwahl@stadt.koblenz.de (Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum)
– Formloser schriftlicher Brief
– Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diese können sie per Post übersenden oder in einen Briefkasten der Stadtverwaltung Koblenz einwerfen.

Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen!

Öffnung des Briefwahlbüros in der Stadtbibliothek
Auf Grund des verlängerten LOCKDOWNS wird das Briefwahlbüro der Stadt Koblenz für die Vorort-Beantragung oder Vorort-Wahl ab dem
15.02.2021 geöffnet.

Eine schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist selbstverständlich schon vorher möglich.

Ab 15.02.2021 können die Wählerinnen und Wähler auch in der Stadtbibliothek die Briefwahlunterlagen abholen oder auch schon Vorort wählen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in der Stadtbibliothek:
Montag bis Freitag
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie bittet die Verwaltung die Koblenzer Wählerinnen und Wähler darum, möglichst auf digitalem und schriftlichem Weg die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Oberbürgermeister und Kreiswahlleiter David Langner appelliert an die Wählerinnen und Wähler:
„Jede Wählerin und jeder Wähler bekommt selbstverständlich die Möglichkeit, seine Stimme bei der Landtagswahl unter den notwendigen Hygienevorschriften sicher und geschützt abzugeben. Darauf können Sie sich verlassen! Auch das Briefwahlbüro steht Ihnen wieder zur Verfügung. Allerdings bitte ich Sie darum, sofern es ihnen möglich ist, beantragen Sie die Briefwahlunterlagen auf digitalem oder schriftlichem Weg. In der derzeitigen Situation sollten wir Kontakte so stark als möglich reduzieren. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen innerhalb von 1 bis 2 Werktagen übersandt.“

Kein Briefwahlbüro im Ordnungsamt
Bei den vergangenen Wahlen wurde zusätzlich zum „Haupt-Briefwahlbüro“ in der Stadtbibliothek ein weiteres Briefwahlbüro im Ordnungsamt in der Ludwig-Erhard-Str. eingerichtet. Für die Landtagswahl 2021 wird im Ordnungsamt kein Briefwahlbüro eingerichtet. Auf Grund der Beschaffenheit des Gebäudes ist eine Durchführung der Briefwahl unter den geltenden Hygienevorschriften nicht gewährleistet. Die Gesundheit der Wählerinnen und Wähler sowie den Wahlhelfern hat für die Stadt Koblenz höchste Priorität.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros sind für Rückfragen unter der Telefonnummer 0261-129 4630 ab Mittwoch, 03.02.2021 erreichbar. Weitere Informationen rund um die Wahlen können über www.wahlen.koblenz.de abgerufen werden.

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Stadt Koblenz