Saarland – Prozessauftakt für Musterklage gegen VW – Verbraucherschutzminister Jost: Letzte Möglichkeit sich anzuschließen

Nachrichten-der-Landesregierung-Saarland-Aktuell-Saarland / Saarbrücken – Musterklage gegen VW: Am kommenden Montag, 30. September, beginnt vor dem Oberlandesgericht Braunschweig die Gerichtsverhandlung im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen VW. Geschädigte Diesel-Käuferinnen und -Käufer haben seit November 2018 die Möglichkeit, über ein eigens eingerichtetes Klageregister ihre Ansprüche anzumelden.

Der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost erinnert daran, dass mit Beginn der Verhandlungen am Montag das Klageregister geschlossen wird. Soweit noch nicht geschehen, können sich Betroffene jetzt noch in das Register eintragen. Dazu stellt das Bundesamt der Justiz auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular bereit (www.bundesjustizamt.de/klageregister). Insbesondere die elektronische Möglichkeit macht eine schnelle Eintragung möglich.

Jost: „Die betrogenen Diesel-Fahrer sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen, ihr Recht einzufordern. Dank der Musterklage muss nicht jeder Einzelne die Kosten eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen, denn dieses Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.“

Eingereicht wurde die Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem ADAC, die gemeinsam die Interessen der Verbraucher vor Gericht verteidigen werden. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.

Ermöglicht wurde die Verbraucherklage durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage, das die Bundesregierung im vergangenen Jahr verabschiedet hat. Das Saarland hatte sich bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz vor drei Jahren für die Einführung einer solchen Sammelklage stark gemacht. Die Vertreter der anderen Bundesländer konnten damals überzeugt werden, sich der saarländischen Initiative anzuschließen. Jost: „Wenn Verbraucher und Verbraucherschützer sich zusammenschließen, schaffen wir eine Situation auf Augenhöhe mit den Konzernen. Die Chancen, dass Verbraucher zu ihrem Recht kommen steigen damit deutlich.“

Die Musterfeststellungsklage ist ein Sammelklageverfahren, das es gleichartig betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, ihre Fälle zu bündeln und sich mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation, etwa der Verbraucherzentrale, gegen Übervorteilung und Abzocke zu wehren.

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Sabine Schorr
Pressesprecherin – Saarland