Sachsen-Anhalt / Magdeburg – Der heute beschlossene Entwurf für einen Nachtragshaushalt stellt zusätzlich 2,6 Milliarden Euro zu Verfügung. Die zusätzlichen Mittel, darunter sind 1,95 Milliarden Euro für das Sondervermögen Corona, werden vollständig durch Kreditaufnahmen finanziert. Notwendig dafür ist der Landtagsbeschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen (finanzpolitischen) Notlage, die sich der Kontrolle des Landes entzieht und die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt.
Finanzminister Michael Richter: „Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt die Dimension der finanziellen Betroffenheit des Landes durch die Pandemie. Er bietet aber durch das Sondervermögen Corona auch die Chance, das Land zukunftsfähiger und resilienter für die Zukunft aufzustellen. Das geschieht nicht nur für das Land sondern auch für die Kommunen. So ist beispielsweise die Änderung des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes (neben anderen Maßnahmen zu Gunsten des kommunalen Bereiches) ebenfalls Bestandteil des Nachtragshaushaltsgesetzes. Damit sollen den Gemeinden ihre pandemiebedingten Steuerausfälle in Höhe von 66 Millionen Euro noch im Haushaltsjahr 2021 pauschal ausgeglichen werden. Ich werde den Finanzausschuss noch im November um eine Ermächtigung bitten, die Auszahlungen im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Jahr ausführen zu dürfen.“
Der Nachtragshaushalt finanziert folgende pandemiebedingte Maßnahmen:
– die Mittelzuführung an das Sondervermögen Corona in Höhe von 1,95 Milliarden Euro,
– Mittelzuweisungen an die Kommunen zum Ausgleich von pandemiebedingten Steuerausfällen in Höhe von 66 Millionen Euro,
– die Bereitstellung von Deckungsmitteln für Steuermindereinnahmen von 99 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und
– die Bereitstellung von Deckungsmitteln von bereits bewilligten Ausgaberesten aus dem Nachtragshaushalt 2020, von bereits bewilligten außerplanmäßigen Ausgaben und weiteren geschätzten außerplanmäßigen Ausgaben 2021 mit rund 483 Millionen Euro.
Die Gesetzentwürfe werden in der Novembersitzung des Landtags eingebracht, um dem Landtag die Möglichkeit zu geben, noch in diesem Haushaltsjahr 2021 darüber in zweiter Lesung zu entscheiden.
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