Sindelfingen – Silvesterfeuerwerk: Hinweise zum richtigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Sindelfingen-BW- Sindelfingen (BW) – Durch den unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen kommt es am Silvestertag Jahr für Jahr zu Unfällen und Bränden. Das Ordnungsamt der Stadt Sindelfingen gibt daher ein paar Tipps für den richtigen Gebrauch von Feuerwerkskörpern und verweist auf die einschlägigen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der 1. Sprengstoffverordnung.

Ein besonderes augenmerkt sollten Sie auf die zwei unterschiedliche Kategorien von Feuerwerksartikeln legen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 sind zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Partyknaller. Zur Kategorie 2 zählen Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder oder China-Böller. Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie 1 gilt ein Mindestalter von zwölf, für die Kategorie 2 von 18 Jahren.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember verkauft werden. Ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. In diesem Jahr darf der Verkauf daher von Freitag, 28. Dezember, bis Montag, 31. Dezember, erfolgen. Abgebrannt dürfen pyrotechnische Gegenstände lediglich am 31. Dezember und am 1. Januar. Wer Raketen und Böller vor Silvester und nach dem Neujahrstag abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Wegen erhöhter Brandgefahr ist es bundesweit verboten, in unmittelbarer Nähe Fachwerk-häusern Feuerwerkskörper anzuzünden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen, in der Nähe von Oberleitungen, Tankstellen, leicht entzündlichen Gegenständen und Dachvorsprüngen ebenfalls nicht erlaubt.

Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffe), aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, darf nur innerhalb des befriedeten Besitztums durch den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung geschossen werden.

Ein verantwortungsbewusster, vorsichtiger und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern kann dazu beitragen, ein unfallfreies Silvester zu erleben. Deshalb sollten folgende Hinweise Beachtung finden:

· Nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen, um sie keiner Gefahr auszusetzen!
· Gehen Sie verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuerwerkskörpern um und halten Sie sich an die Gebrauchsanweisung!
· Achten Sie vor dem Anzünden darauf, dass keine anderen pyrotechnischen Produkte offen herumliegen und Sie auch keine direkt am Körper tragen!
· Wählen Sie die Flugrichtung von Feuerwerken so, dass diese nicht in oder auf Häusern sowie in leicht brennbare Materialien niedergehen. Beachten Sie dabei auch die Windrichtung!
· Halten Sie den Feuerwerkskörper nie in der Hand, sobald er entzündet wurde!
· Entzünden Sie einen Blindgänger nie ein weiteres Mal!
· Zünden Sie das Feuerwerk nicht vom Balkon aus und werfen Sie es auch nicht von oben herunter! Raketen mit Führungsstab sollten nie in den Boden gesteckt werden!
· Dort wo Feuerwerkskörper abgeschossen werden dürfen, sollte ein sicherer Startplatz mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden jeglicher Art gewählt werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Balkone und Terrasse leer geräumt, Fenster, Dachluken und Mülltonnen geschlossen sind.

Weitere Informationen zum richtigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen erteilt auf Anfrage: Angelika Rumm, Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt / Gewerbe und sonstige Ordnungsangelegenheiten, Telefon 07031/ 94-583, E-Mail: A.****@**********en.de

Stadt Sindelfingen
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71063 Sindelfingen

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