Stadt Osnabrück – Wer ein Osterfeuer abbrennen will, muss bis zum 27. März einen Antrag stellen

suedwest-news-aktuell-deutschland-osnabrueck Stadt Osnabrück (NI) – Der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz nimmt bis spätestens Freitag, 27. März, Anträge für Osterfeuer entgegen. Sie werden unter bestimmten Bedingungen genehmigt – sofern sie öffentlich zugänglich sind.

Ein Osterfeuer muss zuvor öffentlich, zum Beispiel über die Presse und das Internet, von der Verwaltung angekündigt werden. Wichtig ist dabei, dass jeder das Feuer besuchen kann – geschlossene Gesellschaften gibt es bei diesem Brauchtum nicht. Veranstalter sind in der Regel Vereine, Straßen- und Siedlungsgemeinschaften sowie kirchliche Organisationen. Weiterhin verboten sind Osterfeuer in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen. Tabu sind auch Kleingartenparzellen, hier können die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden.

Für die übrigen Bereiche sind als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter erlaubt, bis zu einer Höhe von maximal vier Metern. Es darf nur Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Einen Tag bevor das Osterfeuer angezündet wird, muss das gesamte Brennmaterial einmal komplett umgeschichtet werden – damit keine Tiere im Feuer umkommen. Es sind grundsätzliche Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche einzuhalten. Grundsätzlich sollten auch zu einzelnen Bäumen 15 Meter Abstand eingehalten werden.

Kurzfristig kann es auch dazu kommen, dass das bereits geschichtete Material nicht angezündet werden darf: ab Windstärke 7 (ab 50 km/h) oder bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5. Informationen hierzu erteilt auf Anfrage vor Ostern die Regionalleitstelle für die Feuerwehr, Telefonnummer 0541/500300.

Die schriftlichen Anträge müssen spätestens bis Freitag, 27. März, eingegangen sein. Ist es der erste Antrag, nimmt der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz die Fläche zuvor kostenpflichtig ab. Weitere Informationen gibt es im Fachbereich in der Hannoverschen Str. 6 – 8 (Raum 2 C 06), bei Heiko Brosig, Telefonnummer 0541/323-2434.

Die Stadt Osnabrück hat die Regelungen zum Osterfeuer und die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet gestellt (www.osnabrueck.de/osterfeuer). Die interaktive Karte ermöglicht es allen Bürgern, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen um anschließend auf einer Karte leicht feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt möglich ist.

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Stadt Osnabrück
Referat Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Referatsleiter: Dr. Sven Jürgensen
Rathaus | Obergeschoss
Bierstr. 28 | 49074 Osnabrück
Postfach 44 60 | 49034 Osnabrück

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