Bad Kreuznach – Verwaltungsgericht: Möbelriese am Dreieck Nahetal ist unzulässig

suedwest-news-aktuell-bad-kreuznach Bad Kreuznach – Verwaltungsgericht: Am Dreieck Nahetal darf sich kein Möbelriese ansiedeln. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte die Klage der Stadt Bingen ab, die auf dem Rechtsweg die große Variante mit einer Verkaufsfläche von rund 45.000 Quadratmetern und etwa zehn Prozent der Fläche für das innenstadtrelevante Nebensortiment durchsetzen wollte.

Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer begrüßt die Entscheidung des Gerichtes. „Das Angebot von innenstadtrelevanten Konsumgütern in diesem Ausmaß hätte unserer Stadt Kaufkraft wegzogen. Auch würden unsere Möbelgeschäfte diesen Möbelriesen nicht verkraften“. Die Stadt Bad Kreuznach hat wie Ingelheim und Meisenheim in der Gerichtsverhandlung ihre Argumente gegen diese Großvariante vortragen können.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Bingen in Berufung gehen oder die Zulassung Berufung beantragen wird.

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Text: Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Hauptamt
Hansjörg Rehbein
Pressesprecher
Hochstraße 48
55545 Bad Kreuznach

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