Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte das geschädigte Mädchen die Straße zu überqueren. Hierbei achtete das Kind zwar auf die von links kommenden Fahrzeuge, übersah jedoch den sich von rechts nähernden Kleintransporter.
Dessen 59-jähriger Fahrer konnte das Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abbremsen, und es kam zur Kollision, bei der das Kind schwere Kopfverletzungen erlitt.
Am Kleintransporter entstand ein Sachschaden von etwa 1.500 Euro.