Bundestag beschließt Videoüberwachung in großen Schlachthöfen – PETA: „Augenwischerei – Wir brauchen einen Ausstieg aus der Tierwirtschaft“
Berlin / Stuttgart, 6. November 2026 – Der Bundestag hat am Donnerstag mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes die Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Betreiber von Schlachteinrichtungen werden verpflichtet, tierschutzsensible Vorgänge per Video aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung den zuständigen Behörden bereitzustellen, heißt es im Gesetzestext. Kleinere Schlachthöfe und Metzger sind von den Regelungen ausgenommen, wenn sie weniger als 1.000 Rinder, 5.000 Schweine oder 150.000 Hühner pro Jahr töten. Warum diese Entscheidung zu kurz gegriffen ist und eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft dringend nötig ist, kommentiert Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PETA:
„Die gesetzliche Videoüberwachung in Schlachthöfen soll der Bevölkerung vermitteln, die Bundesregierung wolle den Schutz der Tiere stärken. Aber dieses Gesetz ist wieder einmal nur Augenwischerei, denn nicht alle Betriebe werden zur Überwachung verpflichtet und die Aufnahmen nicht von unabhängigen Dritten ausgewertet. Nicht einmal Künstliche Intelligenz soll zum Einsatz kommen. Jedes Tier, das in einem Schlachthof getötet wird, leidet Angst und Qual. Wer Tierschutz wirklich ernst nimmt, sorgt dafür, dass die millionenfache Ausbeutung und Tötung von Tieren beendet wird – mit einem Ausstieg aus der Tierwirtschaft.“
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Text: PETA Deutschland e.V.