VIER PFOTEN kommentiert Videoüberwachung von Schlachthöfen und Tierhaltungskennzeichnung – Kommentar: VIER PFOTEN fordert Nachbesserungen bei Videoüberwachung von Schlachthöfen und Tierhaltungskennzeichnung.
VIER PFOTEN begrüßt Videoüberwachung, weist aber auf Mängel hin / Tierhaltungskennzeichnung muss ausgebaut und transparenter werden.
Hamburg, 04. November 2026 – Im Omnibusverfahren will der Deutsche Bundestag am 05. November 2026 abschließend über die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachteinrichtungen beraten. Zudem soll die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch auf Oktober 2027 verschoben werden.
Dazu kommentiert Volker Gaßner, Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland:
Zur Einführung der Videoüberwachung auf Schlachthöfen: „Immer wieder decken versteckte Kameras grausame Schlachthofskandale mit misshandelten oder fehlbetäubten Tieren auf – zuletzt im Kellinghusen-Schlachtbetrieb von Tönnies. Deshalb ist es richtig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen einführt.
Völlig unverständlich ist, dass die Regelung für viele große Schlachtreinrichtungen nicht gelten soll. Sie soll nur in Betrieben gelten, in denen jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden. Das sind in Deutschland gerade mal 232 Betriebe. Über 4.200 Schlachteinrichtungen sind von der Regelung ausgenommen.
Gerade bei den Schlachthöfen, die im Gesetzentwurf nicht reguliert werden, ist nicht mal eine Kontrolle durch Tierschutzbeauftragte vor Ort vorgesehen. Doch auch in solchen Betrieben wurden bereits massive Missstände aufgedeckt. Hier muss dringend nachgebessert werden. Der Gesetzgeber sollte darüber hinaus den Einsatz von Künstlicher Intelligenz festschreiben – denn die Auswertung der gigantischen Datenmengen kann kein Veterinäramt allein leisten.“
Zur Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung: „Auch wenn wir die erneute Verschiebung bedauern, begrüßen wir, dass an der Kennzeichnung festgehalten wird. Jeder sollte wissen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden. Deshalb brauchen wir eine verpflichtende und transparente Kennzeichnung für tierische Lebensmittel sowohl im Lebensmitteleinzelhandel als auch in der Gastronomie und in der weiteren Außer-Haus-Verpflegung.
Jetzt müssen Schwachstellen beseitiget werden: Besonders kritisch ist, dass ausländische Ware automatisch – ohne Nachweis – der Haltungsform ,Stall‘ zugeordnet werden soll. Damit könnten sich in der schlechtesten Haltungsform Produkte verbergen, die noch unter dem deutschen Mindeststandard liegen. Das wäre Verbrauchertäuschung. Außerdem sind derzeit keine Kontrollen vorgesehen, um die Einhaltung des Gesetzes zu überprüfen.
Für mehr Transparenz brauchen wir Bezeichnungen, die Informationen über das tatsächliche Haltungssystem vermitteln. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nicht die leiseste Ahnung davon, welches Tierleid sich hinter blumigen Bezeichnungen wie ,Stall‘ oder ,Stall plus Platz‘ verbirgt – nämlich enge Buchten oder ein marginales ,Plus‘ von wenigen Quadratzentimetern mehr Platz auf harten Vollspaltenböden ohne Einstreu.
Es muss in Supermärkten und Restaurants eine kontinuierliche Aufklärung darüber geben, welche Haltungsstandards sich hinter den nichtssagenden Begriffen verbergen. Auch sollte bei Speisekarten die Kennzeichnung direkt beim jeweiligen Gericht angegeben und nicht hinter einer kleinen Fußnote auf der letzten Seite versteckt werden. Nur so besteht eine Chance, sich transparent zu informieren und frei zu entscheiden.“
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Text: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz,