Aufstellung ist Mitte März geplant.
Dresden (SN) – Das Straßen- und Tiefbauamt Dresden wird erstmals das Verkehrszeichen zum Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (Z 277.1 StVO) aufstellen.
Auf der Ludwig-Kossuth-Straße in Dresden-Hellerau verengt sich die Fahrbahn auf Höhe der Haltestelle Brunnenweg am Ende des Schutzstreifens stadteinwärts sehr stark auf kurzer Distanz, was immer wieder zu Unsicherheiten bei Radfahrenden führt. Hier soll das Überholverbot in Zukunft für mehr Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sorgen. Die Aufstellung des Verkehrszeichens erfolgt voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte.
Mit Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung mit Wirkung ab 16. November 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur die Anordnung dieses Verkehrszeichens ermöglicht. Das Verkehrszeichen soll nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefälle- und Steigungsstrecken oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.
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