Gesundheitsminister Philippi begrüßt geplante Verbesserungen in der psychotherapeutischen Vergütung: „Insbesondere Kinder und Jugendliche profitieren“ – In dieser Woche hat die Bundesregierung Korrekturen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt, die spezifizieren, welche psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. Januar 2027 weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen. Der Gesundheitsausschuss hat den Vorschlägen am gestrigen Mittwoch zugestimmt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Leistungen für schwer und chronisch psychisch kranke Menschen sowie Leistungen der psychotherapeutischen Akutbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen.
Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Regelungen zur Überführung psychotherapeutischer Leistungen in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) hatten seit Monaten Proteste der Ärzteschaft und Patientenvertretungen hervorgerufen. Befürchtet wurde eine Absenkung psychotherapeutischer Honorare, die bislang zu festen Preisen vergütet werden. Niedersachsen hatte sich bereits im Sommer kritisch zu den geplanten Änderungen geäußert. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi und diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begrüßt deswegen die nun geplanten Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung:
„Es ist gut, dass die Koalitionsfraktionen nach der massiven Kritik an den Regelungen nachgesteuert haben. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit psychotherapeutischem Bedarf profitieren von den Änderungen. Denn: Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ebenso wie Leistungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung sollen weiterhin extrabudgetär vergütet werden.
Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung steigt seit Jahren signifikant. Viele Patientinnen und Patienten warten schon heute viele Monate auf einen Therapieplatz. Jede finanzielle Einschränkung droht die ohnehin schon langen Wartezeiten zu verlängern und den Zugang zu dringend benötigter Behandlung zusätzlich zu erschweren. Psychotherapeutische Hilfe und damit auch suizidpräventive Maßnahmen brauchen insbesondere Planungssicherheit und eine ausreichende Finanzierung. Insbesondere Kinder und Jugendliche können durch lange Wartezeiten noch tiefer in eine Krise geraten, die Erkrankungen verschärfen kann. Eine frühzeitige psychotherapeutische Behandlung kann aber insbesondere bei Kindern und Jugendlichen langfristig Verbesserungen herbeiführen. Es ist deswegen sehr zu begrüßen, dass der Bund bei den geplanten Kürzungen jetzt nachbessern will. Klar ist aber auch: Mit den Korrekturen können die negativen Folgen der beschlossenen Deckelung zwar substanziell abgemildert werden, die angespannte Situation bei zur Verfügung stehenden Psychotherapieplätzen bleibt.“
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Text: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung