Gesundheitsminister Philippi wirbt zum Tag der Organspende für Widerspruchslösung: „Jeder Tag, an dem es mehr Organspenden gibt, rettet Leben“ – Anlässlich des morgigen „Tags der Organspende“ wirbt Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erneut für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden:
„Trotz der marginalen Steigerung der Spenden, machen wir bei der Organspendebereitschaft keine großen Fortschritte. Das kostet Menschenleben, die mit mehr Spenderorganen gerettet werden könnten. Mit der bisher geltenden Zustimmungslösung sind keine Fortschritte erzielt worden, noch immer sind die Wartelisten für ein Organ viel zu lang. Es gibt zu wenige Spenderorgane, obwohl ein Großteil der Bevölkerung zur Organspende bereit ist.
Aus beruflicher Erfahrung als Arzt und aus dem privaten Erleben weiß ich, in was für einer schwierigen Situation sich Menschen befinden, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind und keines erhalten. Die Gewissensentscheidung für oder gegen Organspende ist niemals gut oder schlecht. Schlecht ist es aber, wenn sich die Menschen erst gar nicht damit befassen und keine Entscheidung fällen, wie es bisher der Fall ist. Es ist enttäuschend, dass der Bund die Widerspruchsregelung nicht umgesetzt hat. Jeder Tag, an dem es mehr Organspenden gibt, rettet Leben.“
Hintergrund:
Jedes Jahr am ersten Samstag im Juni findet der „Tag der Organspende“ statt, um auf die Bedeutung von Organspenden aufmerksam zu machen. Nach aktuellen Zahlen der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ haben im vergangenen Jahr in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 32 mehr als im Jahr 2024 und entspricht 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro Million Einwohner. Mit dieser Steigerung um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht die Organspende in Deutschland den höchsten Stand seit dem Jahr 2012. Dennoch reicht die Anzahl der gespendeten Organe weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.
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Text: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung