Koblenz – Stadtentwicklung: Auslegung des Planes für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Koblenz -Koblenz – Stadtentwicklung: Im Mai 2019 hat die Stadt Koblenz für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke das sogenannte „Planfeststellungsverfahren“ beantragt. Im Zuge dieses Verfahrens werden die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen) für den Brückenbau nun öffentlich ausgelegt. Jeder kann Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05. August 2019 bis einschließlich 04. September 2019 bei der Stadtverwaltung Koblenz, Technisches Rathaus/Hochhaus am Bahnhof, Bauberatungszentrum im Erdgeschoss, Bahnhofstraße 47 in 56068 Koblenz zu folgenden Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:- Montags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr- Dienstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr- Mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr- Donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr- Freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die Einwendungen und die Stellungnahmen sind bis spätestens 18. September 2019 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20 in 56068 Koblenz oder bei der Stadtverwaltung Koblenz, Bahnhofstraße 47 in 56068 Koblenz einzureichen. Einwendungen und Stellungnahmen können auch in elektronischer Form durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an lbm@poststelle.rlp.de eingereicht werden.

Eine ausführliche Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab dem 05. August 2019 über die Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie über das UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich.

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Stadt Koblenz