Eine Notbetreuung soll für Kinder bis Schuljahrgang 8 von 8 bis 13 Uhr gelten, deren Eltern im Bereich Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge (grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen, zum Beispiel Wasser- und Stromversorgung, Lebensmittel) arbeiten.
Dafür werden kleine Gruppen in Kindertagesstätten und Schulen eingerichtet. Härtefälle (drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall und Vergleichbares) werden im Einzelfall durch die Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Trägern vor Ort entschieden.
Abiturienten sollen ab dem 15. April wieder zum Unterricht erscheinen.
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Hinweis der Lebenshilfe Leer:
Ebenfalls geschlossen sind die staatliche anerkannte Tagesbildungsstätte, der Heilpädagogische Kindergarten Mikado sowie die Filius Krippen der Lebenshilfe Leer. Eine Notbetreuung wird auch hier wie in den Fällen oben gewährleistet. Es gibt keinen Fahrdienst.
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Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer