Mainz – Soziales: 20 Jahre Schuldnerberatung in der Beratungsstelle BRÜCKE

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Mainz -Mainz – Soziales: (lvb) Das Land Rheinland-Pfalz fördert seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (In-sO) zum 1. Januar 1999 „geeignete Stellen“ im Sinne dieses Gesetzes als „Schuld-nerberatung in der Suchtkrankenhilfe“. In diesem Rahmen wird auch die Schuld-nerberatung der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE der Abteilung Suchthilfen der Stadt Mainz im Umfang einer halben Stelle gefördert und feiert am 31. August nunmehr 20-jähriges Bestehen.

(lvb) Das Land Rheinland-Pfalz fördert seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) zum 1. Januar 1999 „geeignete Stellen“ im Sinne dieses Gesetzes als „Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe“. In diesem Rahmen wird auch die Schuldnerberatung der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE der Abteilung Suchthilfen der Stadt Mainz im Umfang einer halben Stelle gefördert und feiert am 31. August nunmehr 20-jähriges Bestehen.

Die Aufgabenschwerpunkte der Schuldnerberatung in der Beratungsstelle BRÜCKE beziehen sich auf zwei wesentliche Bereiche:

Die Einzelfallhilfe richtet sich an akut und ehemals Suchtkranke. Ziel ist die Neuordnung und Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Erweiterung des individuellen Handlungsspielraumes der Ratsuchenden. Übergeordnete Ziele des Beratungsangebots sind die Entwicklung von (Ausstiegs-) Perspektiven bezüglich der Suchterkrankung, die soziale und berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie die Verbesserung der persönlichen Lebenssituation.

Im Rahmen der kollegialen Fall- und Fachberatung werden Mitarbeiter:innen der ambulanten und stationären Suchthilfe sowie anderer Institutionen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Arbeit mit ver- und überschuldeten Suchtkranken zu tun haben, unterstützt. Ziel ist die Sensibilisierung anderer Fachkräfte für die Schuldenproblematik ihrer jeweiligen Klientel sowie die Erweiterung der Kompetenzen im Umgang mit den vorliegenden Schuldenproblemen.

Der Sozialdezernent der Landeshauptstadt Mainz, Dr. Eckart Lensch, stellt fest: „Die Landeshauptstadt Mainz möchte ihren Bürgerinnen und Bürgern vielseitige Förderung, Unterstützung und Hilfe anbieten. Suchthilfeangebote, wie die Schuldnerberatung in der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE, setzen frühzeitig an und verhelfen suchtkranken Menschen zur Integration in die Gesellschaft. Dabei ist es wichtig, dass auch Integrationshemmnisse, wie finanzielle Schulden, beseitigt oder reduziert werden. Hierzu ist die in die Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE eingebundene Schuldnerberatung ein zentrales, erfolgreiches und unverzichtbares Hilfsangebot.“

Der Leiter der Abteilung Suchthilfen, Suchthilfebeauftragter der Landeshauptstadt Mainz, Dr. Artur Schroers führt aus: „In den vergangenen 20 Jahren konnte mithilfe der Schuldnerberatung vielen Menschen mit einer Suchterkrankung aus der „Schuldenfalle“ hinausgeholfen werden. Die Aussicht auf eine Entschuldung geht oftmals einher mit einer Beendigung des Drogenkonsums und damit einem Rückgang der strafrechtlichen Konsequenzen. Ebenso folgt eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach langer Erwerbslosigkeit. Außerdem kommt es häufig zu einer Verbesserung der Gesundheit sowie zu einer Verbesserung der familiären Situation, auch für die Kinder von Suchtkranken. Die in der Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE bestehende Kompetenz im Umgang mit einer Drogenproblematik ist dabei ein großer Erfolgsfaktor!“

Zahlen im Rahmen der 50 Prozent-Stelle in der Schuldnerberatung in der BRÜCKE:
• Rund 60 bis 70 Ratsuchende pro Jahr.
• Die Gesamtsumme der Schulden der Klient:innen eines Kalenderjahres beträgt zwischen rund 1 Mio. bis rund 1,75 Mio. Euro.
• Die durchschnittliche Schuldenhöhe der Klient:innen liegt bei 24.951,92 Euro (In der regulären Schuldnerberatung bei 14.167,48 Euro, vgl. Schuldenreport iff 2021). Im Einzelfall zwischen 500 Euro bis rund 300.000 Euro Schulden.
• Die Anzahl der Forderungen liegt im Durchschnitt bei 24 (In der regulären Schuldnerberatung bei 13,54, vgl. Schuldenreport iff 2021). Im Einzelfall zwischen einer und 125 Forderungen.

Die Zahlen verdeutlichen, dass die Höhe der Schulden und die Anzahl an Forderungen bei Suchtkranken deutlich höher sind als in der nicht drogenabhängigen Bevölkerung.

Drogenkonsum geht häufig mit einem hohen Geld-Bedarf einher. Häufig entstehen – in Zusammenhang mit dem Drogenkonsum – existenzgefährdende Schulden in Folge von Straftaten (z.B. „Beschaffungskriminalität“) in Form von Geldstrafen, Haftstrafen oder Geldleistungen als Bewährungsauflagen. Unter den „drogentypischen“ Schulden sind auch Schadensersatzforderungen infolge von Personen- und Sachschäden.

Viele Klient:innen der Schuldnerberatung in der BRÜCKE leben in materieller Armut. Nach dem Drogenentzug besteht häufig der Bezug von Arbeitslosengeld II.

Besonderheiten in der Beratung (ehemals) drogenkonsumierender Menschen:

– Neben der Abhängigkeitserkrankung besteht bei ca. 40 Prozent der Betroffenen eine diagnostizierte psychische Erkrankung wie Depression, posttraumatische Belastungsstörung, psychotische Erkrankung, ADHS und/oder Persönlichkeitsstörungen.
– Häufig wechselhafte und ungeordnete Lebensphasen, etwa durch Wohnsitzlosigkeit, Gefängnisaufenthalte, unstetes Leben, haben zur Folge, dass viele Unterlagen verloren gehen und eine aufwendige Schuldenrecherche betrieben werden muss.
– Der Konsum illegaler Drogen beginnt meist bereits im Jugendalter. Dadurch kommt es häufig zu Schulabbruch sowie keiner abgeschlossenen Berufsausbildung (zwischen 42 und 51Prozent ohne Ausbildung). Es folgen fehlende oder sehr lückenhafte Erwerbsbiografien.
– Es besteht oft wenig Erfahrung mit der ordnungsgemäßen Erledigung persönlicher Angelegenheiten. Der Umgang mit Schriftverkehr und Behörden stellt häufig ein großes Übungsfeld dar, zumal armutsbedingt die technische Ausstattung meist gering ist (kein PC, kein Drucker etc.).
– Der Ausstieg aus dem Konsum illegaler Drogen ist kein linearer Prozess und kann sich auch über Jahre erstrecken. Cleane Phasen wechseln sich ab mit Phasen des Konsums, Behandlung mit Ersatzdrogen oder Rehabilitations-Maßnahmen. Oft zeigen die Betroffenen eine eingeschränkte Belastbarkeit und Frustrationstoleranz.

Die Beratung muss sich in der Planung und Durchführung des Entschuldungsprozesses an diese Gegebenheiten anpassen, um langfristig erfolgreich zu sein. Notwendig dafür ist die Fachkenntnis und Erfahrung im Umgang mit drogenkonsumierenden Menschen. Die Beratung erfordert einen langen Atem, um die Ratsuchenden durch die unterschiedlichen Phasen zu begleiten und ihnen empathisch und vorurteilsfrei zu begegnen. Zum Aufbau einer tragfähigen Beziehung zu den Klient:innen, ist ein sensibler und verständnisvoller Umgang mit ihrer Suchtgeschichte, bei der oftmals Scham- und Schuldgefühle bestehen, erforderlich.

Bei akut konsumierenden Abhängigen sind vor allem Kriseninterventionen und Maßnahmen zur Existenzsicherung und Schadensbegrenzung gefragt. Ein niedrigschwelliges und akzeptierendes Schuldenberatungsangebot kann Grundlage für einen langfristigen Beratungsprozess mit dem Ziel der wirtschaftlichen und beruflichen Stabilisierung sein.

Die Aussicht auf eine Entschuldung geht oftmals einher mit einer Beendigung des Drogenkonsums und damit einem Rückgang der strafrechtlichen Konsequenzen und einer Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach oftmals langen Phasen der Erwerbslosigkeit. Außerdem kommt es häufig zu einer Verbesserung der Gesundheit sowie zu einer Verbesserung der familiären Situation, auch für die Kinder von Suchtkranken.

Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz