Betreten des Waldes auf eigene Gefahr
Das Betreten des Waldes geschieht grundsätzlich, also auch ohne Sturm, auf eigene Gefahr. Das ist in § 37 des Landeswaldgesetzes geregelt. Zu „waldtypischen Gefahren“ zählen unter anderem umfallende Bäumen und herabfallende Äste. Dr. Stefan Wilhelm, Leiter der Unten Forstbehörde Mannheim, rät bei Waldbesuchen grundsätzlich zur Achtsamkeit: „Wegen der langanhaltenden Dürre in den letzten Sommern und wegen Baumkrankheiten herrscht aktuell im Wald eine anhaltend erhöhte Gefahr durch umbrechende Bäume und herabstürzende Ast- und Kronenteile. Besonders bei Sturm wird diese Gefahr noch stark erhöht.“
Stadt Mannheim